Unter Grundpflege verstehen wir die teilweise oder vollständige Übernahme der alltäglichen Verrichtungen bzw. die Förderung der eigenständigen Übernahme der Verrichtungen. Der Leistungsumfang kann von einem Besuch pro Woche bis zu vier Besuchen pro Tag reichen.

Im Bereich der Grundpflege bieten wir folgende Leistungen an:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe bei der Darm- oder Blasenentleerung)
- Ernährung (mundgerechtes Zubereiten oder Hilfestellung bei der Aufnahme der Nahrung)
- Mobilität, zum Beispiel selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen und Stehen
- Betten und lagern
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
