Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird gemäß der Verordnung eines Arztes über häusliche Krankenpflege bei Patienten durchgeführt, die diese Aufgaben nicht mehr selbst übernehmen können. Die entstehenden Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Definition
- Die Behandlungspflege umfasst Maßnahmen wie Medikamentengabe
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispenser
- Injektionen i.m. oder s.c.
- Wundversorgung
- Dekubitusbehandlung
- Kompressionsverbände
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Infusionstherapien
- Parenteral Ernährung
- Portversorgung
- Überprüfen von Drainagen
- Katheterisierung der Harnblase
- Wechseln und Pflege der Trachealkanüle
- Blutdruck oder Blutzuckermessung
Die Behandlungspflege ist ein wichtiger Bestandteil der Pflege und trägt zur Gesundheit und Lebensqualität pflegebedürftiger Personen bei.