Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Je nach Pflegegrad erfolgen diese Beratungen halbjährlich (Pflegegrad 2 und 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) in der eigenen Häuslichkeit.
Die konkreten Inhalte eines Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI variieren, können jedoch Folgendes umfassen:
- Pflegebedarf und Pflegesituation: Die Pflegefachkraft bewertet den individuellen Pflegebedarf und die aktuelle Pflegesituation des Pflegebedürftigen. Dies umfasst die körperliche, geistige und soziale Situation sowie die vorhandenen Ressourcen.
- Beratung und Schulung: Die Pflegefachkraft berät den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen zu Themen wie Pflegetechniken, Hilfsmittel, Sturzprävention, Ernährung und Mobilität. Sie bietet praktische Anleitung und Schulung.
- Entwicklung von Pflegezielen: Gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen werden individuelle Pflegeziele festgelegt. Diese sollen die Lebensqualität verbessern und die Selbstständigkeit fördern.
- Angehörigenentlastung: Die Pflegefachkraft unterstützt pflegende Angehörige, indem sie auf deren Bedürfnisse eingeht, Fragen beantwortet und Entlastungsmöglichkeiten aufzeigt.
- Dokumentation und Bericht: Nach dem Beratungseinsatz erstellt die Pflegefachkraft einen Bericht, der die besprochenen Themen, erzielten Fortschritte und Empfehlungen zusammenfasst.
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind, und die genauen Inhalte je nach individuellem Bedarf variieren können.