Entlastungsleistungen

  1. Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag kann zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden. Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine Leistung nach dem Kostenerstattungsprinzip und kann folglich nicht bar ausgezahlt werden.
  2. Angebote zur Unterstützung im Alltag: Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Dienstleistungen verwendet werden, z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen.
  3. Ambulante Pflegeleistungen: Bei PG 1 kann der Entlastungsbetrag auch für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden.

Die Entlastungsleistungen tragen dazu bei, die Pflegesituation zu erleichtern und pflegende Angehörige zu unterstützen.