- AMB. PFLEGEDIENST
PALLIATIVDIENST
Für Menschen von Menschen
02404 / 69 66 8
Entlastungsleistungen
Seit 2017 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125,00 €, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine Leistung nach dem Kostenerstattungsprinzip und kann folglich nicht bar ausgezahlt werden. Der Entlastungsbetrag kann für folgende Aufwendungen geltend gemacht werden:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag durch nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag nur bei Pflegegrad 1 auch für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden. In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen ausgenommen. Diese dürfen ausschließlich als Pflegesachleistungen erbracht werden.
Die Abrechnung erfolgt über die Belege mit der Pflegekasse. Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, kann der Leistungserbringer auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
In diesem Rahmen bieten wir Entlastungsleistungen in Form von Betreuung oder Hauswirtschaft an.